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   BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09   

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BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09 (https://dejure.org/2010,10655)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 9 B 109.09 (https://dejure.org/2010,10655)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 9 B 109.09 (https://dejure.org/2010,10655)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 4 SpStG HA, § 113 Abs 1 VwGO
    Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten; Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs; Feststellung der Unwirksamkeit

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Stückzahlmaßstabs mit dem Gebot steuerlicher Belastungsgleichheit seit dem 1. Januar 1997 hinsichtlich der Schwankungsbreiten der Einspielergebnisse der Automaten im Satzungsgebiet; Verfassungsmäßiger Rechtszustand bei Aufhebung eines angefochtenen ...

  • rewis.io

    Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten; Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs; Feststellung der Unwirksamkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten; Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs; Feststellung der Unwirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des Stückzahlmaßstabs mit dem Gebot steuerlicher Belastungsgleichheit seit dem 1. Januar 1997 hinsichtlich der Schwankungsbreiten der Einspielergebnisse der Automaten im Satzungsgebiet; Verfassungsmäßiger Rechtszustand bei Aufhebung eines angefochtenen ...

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit des Stückzahlmaßstabs mit dem Gebot steuerlicher Belastungsgleichheit seit dem 1. Januar 1997 hinsichtlich der Schwankungsbreiten der Einspielergebnisse der Automaten im Satzungsgebiet; Verfassungsmäßiger Rechtszustand bei Aufhebung eines angefochtenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 CN 1.09 - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt, dass der Stückzahlmaßstab das Gebot steuerlicher Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) seit dem 1. Januar 1997 generell verletzt, ohne dass es auf die Schwankungsbreiten der Einspielergebnisse der Automaten im Satzungsgebiet ankommt.

    Im Urteil vom 9. Juni 2010 (BVerwG 9 CN 1.09) hat der beschließende Senat nunmehr klargestellt, dass dies auch für Normenkontrollverfahren gilt.

  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94

    Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    In seinen Beschlüssen vom 26. Januar 1995 (BVerwG 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 7) und 10. Februar 2000 (BVerwG 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es den Verwaltungsgerichten nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich nicht gestattet ist, bei Anfechtungsklagen von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung oder der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihrer Grundlage beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen mittelbaren Folgen abzusehen.

    Ob in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Unwirksamkeitserklärung einen "Notstand" zur Folge hätte, etwas anderes gelten kann, bedarf vorliegend keiner Klärung (vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1995 a.a.O.; BSG, Urteil vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 36/06 R - juris Rn. 19 und 20).

  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 36/06 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragssatzung -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    Ist eine Übergangsgerechtigkeit in Form einer solchermaßen zeitlich begrenzten Normerhaltung für die Anwendung des Stückzahlmaßstabes aus den allgemeinen, nicht auf die Stadt H. bezogenen Gründen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Februar 2009 aufgeführt hat, jedenfalls im Rahmen der Entscheidungskompetenz der Fachgerichte (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 36/06 R) in den Fällen geboten, in denen Steuergläubiger sich auf die Vorgaben verlassen haben, die das Bundesverwaltungsgericht in den genannten Entscheidungen vom 13. April 2005 zur Beibehaltung des Stückzahlmaßstabes gemacht hat?.

    Ob in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Unwirksamkeitserklärung einen "Notstand" zur Folge hätte, etwas anderes gelten kann, bedarf vorliegend keiner Klärung (vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1995 a.a.O.; BSG, Urteil vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 36/06 R - juris Rn. 19 und 20).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    Ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 (1 BvL 8/05) dahingehend auszulegen, dass auch unabhängig von den für die Stadt H. geltenden besonderen Verhältnissen und zeitlichen Vorgaben eine Anwendung des Stückzahlmaßstabes unter den Voraussetzungen, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen vom 13. April 2005 (BVerwG 10 C 5.04, BVerwG 10 C 9.04 und BVerwG 10 C 8.04) vorgegeben hat, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 zulässig sein soll?.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    Ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 (1 BvL 8/05) dahingehend auszulegen, dass auch unabhängig von den für die Stadt H. geltenden besonderen Verhältnissen und zeitlichen Vorgaben eine Anwendung des Stückzahlmaßstabes unter den Voraussetzungen, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen vom 13. April 2005 (BVerwG 10 C 5.04, BVerwG 10 C 9.04 und BVerwG 10 C 8.04) vorgegeben hat, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 zulässig sein soll?.
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    Im Übrigen hat der Senat im Urteil vom 9. Juni 2010 angenommen, dass eine verwaltungsgerichtliche Erklärung der weiteren Anwendbarkeit von seit dem 1. Januar 1997 gegen das Gebot steuerlicher Belastungsgleichheit verstoßenden Regelungen des Stückzahlmaßstabs schon deshalb grundsätzlich nicht in Betracht kommt, weil der Verfassungsverstoß dadurch rückwirkend geheilt werden kann, dass die bisher nach der Anzahl der Spielautomaten zu zahlenden Steuerbeträge für den Zeitraum der angeordneten Rückwirkung zur Wahrung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes als Höchstbeträge einer ansonsten nach einem wirklichkeitsgerechten Maßstab (Spieleinsatz, Einspielergebnis) erfolgenden Besteuerung festgesetzt werden (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - NVwZ 2010, 313 ).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    Eine Umdeutung der Grundsatzrüge in eine Divergenzrüge kommt hier nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - NVwZ 1992, 890 f.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 - DVBl 2000, 407 f.).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 S. 15, vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709 und vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 S. 15, vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709 und vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).
  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 S. 15, vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709 und vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95

    Atomrecht: Umweltverträglichkeitsprüfung bei wesentlicher Veränderung des

  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 9.04

    Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Erklärung der Satzung als unwirksam bzw. die darauf beruhende Aufhebung der Steuerbescheide einen "Notstand" zur Folge hätte, könnte etwas Anderes gelten (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29; Beschluss vom 27. Juli 2010 - 9 B 109.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 3.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Erklärung der Satzung als unwirksam bzw. die darauf beruhende Aufhebung der Steuerbescheide einen "Notstand" zur Folge hätte, könnte etwas anderes gelten (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29; Beschluss vom 27. Juli 2010 - 9 B 109.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Erklärung der Satzung als unwirksam bzw. die darauf beruhende Aufhebung der Steuerbescheide einen "Notstand" zur Folge hätte, könnte etwas anderes gelten (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29; Beschluss vom 27. Juli 2010 - 9 B 109.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 7.18

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Erklärung der Satzung als unwirksam bzw. die darauf beruhende Aufhebung der Steuerbescheide einen "Notstand" zur Folge hätte, könnte etwas Anderes gelten (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29; Beschluss vom 27. Juli 2010 - 9 B 109.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 9 B 110.09

    Rechtmäßigkeit der Anwendung des Stückzahlmaßstabes als grundsätzlich

    Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-07-27, 9 B 109/09, der vollständig dokumentiert ist.
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